„Geschichte wiederholt sich nicht,
aber sie reimt sich.“
Sehr früh im Vortrag baute Landgerichtspräsident Matthias Burghardt (Bayreuth) angesichts der jüngsten Wahlergebnisse in den Ländern und der Grundsatzfrage, wie sich ein liberaldemokratisches Staatswesen auf der Basis des Grundgesetzes gegen autoritäre Angebote wehrhaft zeigen kann, diese Grundsatzthese auf. Den Anwesenden eröffnete sich schnell eine faszinierende Geschichtsstunde der besonderen Art, immer wieder durchsetzt mit Bezügen in die Gegenwart.
Am Beispiel seiner Projektarbeit zur NS-Justiz in Bayern, speziell in Franken, aufgezeigt anhand der Sondergerichte und des Volksgerichtshofes in Bayreuth seit 1942, gelang es dem Referenten das gut gemischte Publikum aus älteren Mitbürgern, jüngeren Erwachsenen und Schülern und Schülerinnen, in Bann zu ziehen. Er schaffte es, aufzuzeigen, wie schnell sich das Justizsystem im Jahre 1933 willfährig umbaute.
Es wurde außerdem klar, wie willkürlich justiziable Tatbestände aus dem Geiste des „gesunden Volksempfindens“ geschaffen wurden, wie Menschen erster und zweiter Klasse definiert wurden, wie unverhältnismäßig die Gerichte bei kleinen Vergehen drakonische Strafen bis hin zur Todesstrafe verhängten. Die Sensibilisierung für die Macht der Sprache und der entsprechenden Bildsetzungen in den Köpfen der Menschen demonstrierte Burghardt anschaulich am Begriff des „Volksschädlings“, einer Vokabel aus dem Wörterbuch des Unmenschen. Mindestens ebenso spannend waren die bestürzenden Einblicke in konkrete Fälle, in Täterbiografien und das Totalversagen der juristischen Aufarbeitung des NS-Unrechts in bundesdeutscher Hand. Kein einziger Staatsanwalt oder Richter sei für seine Taten vor 1945 von einem deutschen Gericht nennenswert zur Verantwortung gezogen worden, so Burghardt. Im Gegenteil: für einige furchtbare Juristen taten sich in der Nachkriegszeit nach kurzer Schamfrist wieder Karrierewege auf. Besonders bizarr war in diesem Kontext der Fall Sommer über den Henker von Buchenwald.
Am Ende des Vortrags und einer kleinen Diskursrunde gab es langanhaltenden Applaus für Burghardt.
Die Arbeit seines Forschungsprojektes ist im Juli 2026 mit dem Fritz-Neuland-Gedächtnispreis ausgezeichnet worden. Näheres unter: https://ns-justiz-bayreuth.de/.
OStD Peter Rottmann (Foto: OStR Dr. Daniel Karch)
Landgerichtspräsident Matthias Burghardt vor gut besetzter Aula
