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Schüler des Gymnasiums können als andere Bewerber (Externe) an einer besonderen Leistungsfeststellung für den Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses ("Quali") teilnehmen. Hierfür gelten die Bestimmungen des § 41 der Volksschulordnung (VSO). Im Rahmen der besonderen Leistungsfeststellung müssen die Gymnasiasten die gleichen Prüfungsaufgaben nach dem Lehrplan der 9.Jahrgangsstufe der Hauptschule bearbeiten wie die Hauptschüler und andere Externe. Eine Ausnahme existiert lediglich für das Fach Arbeitslehre. Hier werden externen Bewerbern gesonderte Aufgaben gestellt, die den Lehrplan im Fach Wirtschafts- und Rechtslehre der 9. Jahrgangsstufe des Gymnasiums berücksichtigen. Die Höchstarbeitszeit für diese schriftliche Prüfung beträgt 60 Minuten und übersteigt damit das durch die Stegreifaufgaben bekannte Maß von höchstens 20 Minuten wesentlich. Somit ist es sinnvoll, wenn sich die Schüler bereits frühzeitig anhand einer größeren Anzahl von Aufgaben auf den Prüfungsablauf und die Prüfungsinhalte vorbereiten.
Gymnasiasten müssen sich, wenn sie an der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses ("Quali") teilnehmen wollen, bis zum 1. März des jeweiligen Schuljahres unter Angabe der gewählten Fächer anmelden. Zuständig ist dabei die Hauptschule, in deren Schulsprengel der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, d.h. grundsätzlich die Hauptschule des Wohnortes, bei Heim- und Internatsschülern u.U. auch die des Schulortes. Nähere Auskünfte erteilt der Beratungslehrer des jeweiligen Gymnasiums.
LIRU-Lehrmittel-Verlag Fax. 09733/7820312 E-mail: LIRU-VERLAG@web.de
Das Übungsheft für den Quali Wirtschaft und Recht (G 8) ist dem neuen Lehrplan angepasst. Auch die Schüler der Jahrgangsstufe 10 (G9) werden nach dem Lehrplan der Jahrgangsstufe 9 (G8) geprüft.
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