Lernskriptum: Impulsbasiertes Lerntraining

kostenloser download unter:  www.wirtschaftrecht.de (z.Zt. direkt auf der Startseite!)

 

image00602

Das genannte Lernskriptum will einerseits unterrichtsbegleitende Arbeitsunterlage, andererseits aber auch ein Kompendium für die Wiederholung des im Unterricht behandelten Stoffes, insbesondere vor der mündlichen und schriftlichen Abiturprüfung oder zur Vorbereitung  auf Klausuren sein. Es soll und kann jedoch weder den Wirtschafts- und Rechtslehreunterricht noch entsprechende Unterrichtswerke ersetzen. Durch die impulsbasierte Darbietung wird reines Auswendiglernen vermieden. Um das Verständnis aber zu erleichtern, wurde eine Vielzahl von Erklärungen eingefügt. Es ist beabsichtigt, den Benutzer zum selbstständigen Weiterdenken und zur Ergänzung aus seinen eigenen Unterrichtsmitschriften sowie aus weiterführender Literatur anzuregen. Zudem wird angestrebt, dass sich der Verwender aktuelle Zahlenmaterialien und -werte aus dem Internet besorgt. Die Auswahl des Stoffes orientiert sich eng am gültigen "Curricularen Lehrplan für Wirtschafts- und Rechtslehre" der gymnasialen Oberstufe in Bayern.
Da die Einteilung - wie bei der schriftlichen Abiturprüfung auch - nach den drei Fachgebieten Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen, Recht und Volkswirtschaft und nicht nach Kurshalbjahren erfolgt, kann das Kompendium ebenso in der Sekundarstufe II anderer Bundesländer verwendet werden.
Aufgrund vielfältiger thematischer Überschneidungen in den Grund- und Leistungskursen ist das Lernskriptum für beide Kursniveaus geeignet. Allerdings können die Fachgebiete der Betriebswirtschaftslehre von Grundkursteilnehmern übergangen werden.
Mit Hilfe des ausführlichen Inhaltsverzeichnisses, des Sachregisters und des Literaturverzeichnisses sowie der eigenen Aufzeichnungen kann jeder Benutzer die seinem Unterricht entsprechende Auswahl treffen.
Die vielfältigen Änderungen in Bereich Volkswirtschaft im Rahmen der Europäischen Geld- und Währungspolitik, die tiefgreifenden Umgestaltungen durch die Schuldrechtsreform 2002 sowie einzelne Anpassungen auch im Teilbereich Betriebswirtschaft, z.B. im Kartellrecht 2005 und im Bereich der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sind eingearbeitet.

Dr. Klaus-Hartwig Rube

Aktualisierung: Mai 2007